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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Birgit Rentz, im Folgenden Auftragnehmer genannt, mit ihren Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt. Die AGB in ihrer aktuellen Fassung werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

Vertragsabschluss, Widerrufsrecht

Der Auftraggeber erteilt die Aufträge in elektronischer, schriftlicher oder fernmündlicher Form. Der Vertrag kommt ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und erst dann zustande, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine schriftliche Bestätigung (auch per E-Mail) zugesandt hat. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch Birgit Rentz besteht ein Widerrufsrecht seitens des Auftraggebers.

Auftragsabwicklung, Umfang der Leistung

Der Leistungsgegenstand wird bei der Auftragserteilung festgelegt.

Korrekturen werden in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Form gekennzeichnet. Die Korrekturen werden, so nicht anders vereinbart, direkt in der Datei (Word) durchgeführt. Korrekturen im Papierausdruck werden entsprechend den Regelungen der DIN-Korrekturvorschriften vorgenommen.

Der Bearbeitung der Texte durch Birgit Rentz liegen (sofern nicht anders vereinbart) die Regeln für die geschriebene deutsche Gegenwartssprache zugrunde, wie sie das amtliche Regelwerk (Duden) vorgibt. Individuelle Absprachen werden bei der Auftragserteilung schriftlich festgehalten.

Ziel der Korrektur ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext.
Stilistische und inhaltliche Überarbeitungen verstehen sich lediglich als Verbesserungsvorschläge und bedürfen der Prüfung durch den Auftraggeber.

Der Auftragnehmer kann sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen.

Eine besondere Leistungszeit muss ausdrücklich vereinbart werden.

Lieferfristen

Hinsichtlich der Lieferungsfrist des bearbeiteten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang der Unterlagen (zum Beispiel Ausgangstext und zur Bearbeitung nötige Hintergrundinformationen). Sollte ein Termin absehbar nicht einzuhalten sein, verpflichtet sich Birgit Rentz, den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen. Im Falle einer erheblichen Terminüberschreitung hat der Auftraggeber das Recht, von dem Auftrag zurückzutreten, ohne jedoch von der Pflicht zur Vergütung bereits erbrachter Leistungen entbunden zu werden.

Hinsichtlich der Lieferfristen und Termine für alle anderen Dienstleistungen sind ebenfalls die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich.

Preise

Es gelten die im Rahmen der Auftragserteilung vereinbarten Preise und Vergütungen.

Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Hiervon abweichend ist der Auftragnehmer berechtigt, ab einer vereinbarten Vergütung von insgesamt EUR 500,00 einen Vorschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der Auftrags­summe zu fordern.

Lieferung

Für alle Arbeiten der Textbearbeitung gilt, dass, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, der Auftragnehmer das mit den Korrekturen versehene Manuskript an den Auftraggeber auf dem gleichen Weg übermittelt, auf dem ihm dieses zuvor zugegangen ist. Die Kosten für den Postversand trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Alle Verpflichtungen seitens Birgit Rentz sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig. Für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unrichtige Auftragserteilung, durch Fehler oder missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangstext entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Klarstellung oder Beseitigung von missverständlichen Formulierungen im Ausgangstext behilflich zu sein.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über die zukünftige Verwendung des korrigierten Manuskripts zu informieren.
Sofern der Auftraggeber die Berücksichtigung einer bestimmten Terminologie oder von besonderen Sprachvarianten wünscht, ist dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der dafür erforderlichen Unterlagen bekannt zu geben.
Auf die Beibehaltung besonderer, von der jeweils gültigen deutschen Rechtschreibung abweichender Schreibweisen ist der Auftragnehmer gesondert hinzuweisen.
Für die Inhalte des Manuskripts ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Eine inhaltliche Prüfung ist bei noch einzureichenden Qualifikationsarbeiten grundsätzlich ausgeschlossen. Das Manuskript umfasst Texte ebenso wie Bilder. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, das Manuskript dem Auftragnehmer zum Zweck von Korrektorats- und Lektorats-Dienstleistungen sowie zur Formatierung und zum Satz zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen aus etwaigen Urheberrechtsverletzungen frei. Der Auftragnehmer kann nicht für den Inhalt des korrigierten Manuskripts verantwortlich gemacht werden. Ansichten, Meinungen und Inhalt liegen einzig und allein im Verantwortungsbereich des Urhebers und geben in keiner Weise die Meinung des Auftragnehmers wieder.
Sofern der Auftraggeber diese Informations- und Mitwirkungs­pflichten verletzt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Haftung

Für Beschädigung oder Verlust des Manuskripts auf vom Auftraggeber überlassenen Datenträgern sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken wird ausdrücklich keine Haf­tung übernommen. Für Beschädigung oder Verlust jeglicher Art von jeglichen dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien wird ebenfalls ausdrücklich keine Haftung übernommen.
Eine Sicherung der vom Auftraggeber übermittelten Manuskripte oder Daten erfolgt durch Birgit Rentz nicht. Während der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien der ihm überlassenen Manuskripte und Dateien anzulegen.
In jedem Fall ist die Haftung bzw. Gewährleistung beschränkt auf den reinen Materialwert der Vorlagen bzw. des dem Auftragnehmer überlassenen Materials.
Für Schäden, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen etc. entstehen, wird keine Haftung übernommen. Birgit Rentz haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren, Trojaner oder Würmer oder Vergleichbares verursacht werden. Die EDV (Netzwerke, Programme, Dateien usw.) des Auftragnehmers wird regelmäßig überprüft. Beim Versand von Dateien per E-Mail oder jeder anderen Fernübertragung ist der Auftraggeber für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien und Manuskripte zuständig. Diesbezügliche Schadenersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

Gewährleistung

Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des korrigierten Manuskripts durch den Auftraggeber angezeigt werden. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an welchem der korrigierte Text an den Auftragnehmer versandt wurde. Der Auftraggeber hat die im Text verbliebenen Fehler im Text zu markieren, sodass die Berechtigung des Einwandes sowie die im Text verbliebene Fehlermenge für den Auftragnehmer nachvollziehbar werden. Der Auftraggeber muss gleichzeitig mit der Reklamation eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung oder Wandlung. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch eine mangelhafte Korrektur entstanden sind, werden ausgeschlossen. Insgesamt haftet Birgit Rentz nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus haftet Birgit Rentz nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige oder unvollständige Auftragserteilung entstehen.

Eine Garantie für völlige Fehlerfreiheit ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Verschwiegenheit und Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es wird die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der überlassenen Manuskripte sowie Dateien zugesichert. Sofern sich der Auftragnehmer zur Erfüllung der Leistung Dritter bedient, werden diese in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Bei der elektronischen Übermittlung des Manuskripts und anderer Daten zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und von ihm beauftragten Dritten kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden. Der Auftragnehmer sichert jedoch diejenige Sorgfalt zu, die er in eigenen Angelegenheiten ausübt.

Birgit Rentz ist im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Im Interesse des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzufertigen und diese aufzubewahren.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Itzehoe. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.



Stand: 2024

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